
Wartezeit bei der Tierversicherung: Ab wann zahlt die Versicherung für Hund und Katze?
Tierversicherung Wartezeit: Wer eine Kranken- oder OP-Versicherung für Hund oder Katze abschließt, ist meist nicht sofort für alles versichert. In den ersten Wochen oder Monaten gilt eine Wartezeit. Erkrankt Ihr Tier in dieser Zeit, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Laut Verbraucherzentrale beträgt die Wartezeit bei Krankheiten meist drei Monate ab Vertragsbeginn, laut Stiftung Warentest bei vielen OP-Tarifen ein bis drei Monate. Nach einem Unfall zahlen die meisten Versicherer dagegen sofort.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum es Wartezeiten gibt, welche Unterschiede es zwischen Unfall, Krankheit und Operation gibt, was in der Wartezeit passiert und worauf Sie beim Abschluss und beim Wechsel achten sollten. Außerdem zeigen wir an drei Beispielen, wie sich die Wartezeit in der Praxis auswirkt, und was Sie tun können, wenn die Versicherung eine Zahlung ablehnt. Alle Angaben stützen sich auf Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und den Versicherungsombudsmann. Versicherer oder Tarife empfehlen wir nicht.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Pawmio bietet keine Versicherungsberatung an.
*Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Anbieter sowie auf Kundenbewertungen (Trustpilot, eKomi). Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung dar. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankheit: meist drei Monate Wartezeit ab Vertragsbeginn (Verbraucherzentrale).
- Operation: bei vielen Tarifen ein bis drei Monate bis zur ersten Erstattung (Stiftung Warentest).
- Unfall: in der Regel keine Wartezeit, der Schutz gilt sofort.
- In der Wartezeit: Kosten für Erkrankungen in dieser Zeit übernimmt die Versicherung nicht.
- Tipp: Stiftung Warentest rät, die Versicherung möglichst gleich bei der Anschaffung des Tieres abzuschließen, damit die Wartezeit früh abläuft.
- Ältere Tiere: Für Hunde über sieben Jahre gibt es laut Verbraucherzentrale nur wenige Angebote, teils wird ein tierärztliches Gutachten verlangt.
- Streitfall: Lehnt der Versicherer eine Zahlung ab, prüft der Versicherungsombudsmann Ihre Beschwerde kostenfrei.
Was bedeutet Wartezeit bei der Tierversicherung?
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Vertrags und dem Moment, ab dem die Versicherung für bestimmte Behandlungen zahlt. Sie beginnt meist mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, nicht mit dem Tag des Antrags. Während der Wartezeit zahlen Sie bereits Beiträge, bekommen für Krankheiten aber noch keine Leistungen.
Versicherer wollen damit verhindern, dass ein Tier erst dann versichert wird, wenn es schon krank ist oder eine Operation bevorsteht. Ohne Wartezeit könnte man sonst die Versicherung abschließen, sobald erste Beschwerden auftreten. Grundsätzlich werden laut Verbraucherzentrale ohnehin nur gesunde Tiere versichert.
Wo steht die Wartezeit in Ihren Unterlagen?
Die Wartezeit finden Sie nicht immer auf den ersten Blick. Schauen Sie an diesen Stellen nach:
- Versicherungsschein: Hier stehen der Versicherungsbeginn und oft schon die wichtigsten Fristen.
- Produktinformationsblatt: Es fasst die wichtigsten Leistungen, Ausschlüsse und Fristen kurz zusammen.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen: Hier sind Wartezeiten, besondere Fristen und Ausschlüsse im Detail geregelt. Suchen Sie nach den Begriffen „Wartezeit“, „Vorerkrankung“ und „Unfall“.
Notieren Sie sich das Datum, an dem die Wartezeit endet. So wissen Sie im Ernstfall sofort, ob Ihr Tier schon voll versichert ist. Haben Sie mehrere Tiere, notieren Sie das Datum für jedes Tier einzeln.
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Tierversicherung Wartezeit: Unfall, Krankheit und OP im Vergleich
| Leistungsfall | Übliche Wartezeit | Quelle |
|---|---|---|
| Unfall | meist keine, Schutz ab Vertragsbeginn | Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest |
| Krankheit | meist 3 Monate ab Vertragsbeginn | Verbraucherzentrale |
| Operation (OP-Tarife) | bei vielen Tarifen 1 bis 3 Monate | Stiftung Warentest |
| Bestimmte Erkrankungen | je nach Tarif, teils Ausschlüsse | Versicherungsbedingungen prüfen |
Die genauen Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Sie können sich zwischen Anbietern und sogar zwischen Tarifen eines Anbieters unterscheiden. Achten Sie besonders darauf, ob für bestimmte Erkrankungen besondere Regeln gelten. Laut Stiftung Warentest zahlen manche Versicherer zum Beispiel nicht für Operationen wegen rassetypischer Krankheiten.

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Unfall: Warum der Schutz meist sofort gilt
Ein Unfall lässt sich nicht planen. Deshalb verzichten die meisten Versicherer bei Unfällen auf eine Wartezeit. Laut Verbraucherzentrale gilt in diesem Fall sofort Versicherungsschutz. Typische Unfälle sind etwa ein Autounfall, ein Sturz, eine Schnittverletzung an der Pfote oder ein Biss durch ein anderes Tier.
Wichtig ist, was Ihr Tarif genau als Unfall versteht. Manche Beschwerden wirken wie ein Unfall, gelten aber als Krankheit. Lesen Sie deshalb die Definition in den Versicherungsbedingungen. Bei Unklarheiten fragen Sie vor Vertragsabschluss beim Versicherer nach und lassen sich die Antwort schriftlich geben.
Was Sie nach einem Unfall sofort tun sollten, steht in unserem Ratgeber Notfall & Erste Hilfe.
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Krankheit in der Wartezeit: Was passiert dann?
Erkrankt Ihr Tier während der Wartezeit, übernimmt die Versicherung die Kosten laut Verbraucherzentrale nicht. Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, ob eine Erkrankung, die in der Wartezeit erkennbar wurde, auch nach Ablauf der Wartezeit ausgeschlossen bleibt.
Drei Tipps für die Wartezeit:
- Tierarztbesuche dokumentieren: Heben Sie alle Befunde und Rechnungen auf. Sie helfen später, wenn es Fragen gibt, seit wann eine Erkrankung besteht.
- Nichts verschweigen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
- Nicht auf später verschieben: Schieben Sie eine nötige Behandlung nicht hinaus, nur um die Wartezeit abzuwarten. Die Gesundheit Ihres Tieres geht vor. Eine Ratenzahlung kann helfen, wie unser Ratgeber Tierarzt Ratenzahlung zeigt.
Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?
Je früher, desto besser. Stiftung Warentest rät, die Versicherung möglichst gleich bei der Anschaffung des Tieres abzuschließen, damit die Wartezeit früh abläuft. Die Verbraucherzentrale ergänzt: Niedrige Beiträge zahlen nur die Tierhalter, die ihr gesundes Tier so früh wie möglich versichern. Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Laut Verbraucherzentrale dürfen Tiere meist nicht jünger als zwei Monate sein. Für Hunde über sieben Jahre ist das Angebot überschaubar. Bei älteren Tieren oder Vorerkrankungen verlangen Versicherer mitunter ein tierärztliches Gutachten.
Wer ein Tier aus dem Tierheim holt, kann die Versicherung oft schon vor dem Einzug beantragen. Mehr zur Adoption lesen Sie in unseren Ratgebern Welpen adoptieren und Kitten adoptieren.
Tierversicherung Wartezeit bei älteren Tieren
Für ältere Tiere gilt die Wartezeit genauso. Hinzu kommen weitere Hürden: Laut Verbraucherzentrale ist das Angebot für Hunde über sieben Jahre überschaubar, und bei älteren Tieren verlangen Versicherer mitunter ein tierärztliches Gutachten. Viele Tarife haben laut Stiftung Warentest ein Höchsteintrittsalter. Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist außerdem der Beitrag. Wer ein älteres Tier versichern möchte, sollte deshalb besonders genau prüfen, welche Erkrankungen ausgeschlossen sind und ob sich der Beitrag im Vergleich zu einer eigenen Rücklage lohnt.
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Versicherung wechseln: Vorsicht, neue Wartezeit
Wer von einer Tierversicherung zu einer anderen wechselt, startet beim neuen Versicherer in der Regel wieder mit einer Wartezeit. Erkrankungen, die schon beim alten Versicherer bekannt waren, können beim neuen Versicherer ausgeschlossen sein. Versichert werden laut Verbraucherzentrale grundsätzlich nur gesunde Tiere. Prüfen Sie deshalb vor einem Wechsel genau:
- Wie lange ist die Wartezeit beim neuen Tarif?
- Werden bekannte Erkrankungen ausgeschlossen?
- Endet der alte Vertrag erst, wenn der neue Schutz voll greift?
- Welche Kündigungsfrist gilt beim alten Vertrag?
Kündigen können Sie laut Verbraucherzentrale mit der vereinbarten Frist, außerdem nach einer Beitragserhöhung und nach einem Versicherungsfall. Umgekehrt kann auch der Versicherer nach einem Versicherungsfall kündigen. Manche Versicherer verzichten laut Verbraucherzentrale nach drei Jahren Vertragslaufzeit auf ihr Kündigungsrecht.
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Weitere Bedingungen, die Sie kennen sollten
Die Wartezeit ist nur ein Punkt im Vertrag. Diese Regeln beeinflussen ebenfalls, wie viel Sie am Ende erstattet bekommen:
- Selbstbeteiligung: Laut Verbraucherzentrale übernehmen Versicherer meist nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
- GOT-Satz: Tierärzte rechnen laut Verbraucherzentrale in der Regel den 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Versicherer zahlen oft nur den 2-fachen Satz, im Notdienst in begründeten Fällen bis zum 3-fachen Satz.
- Jahreshöchstbetrag: Manche Versicherer zahlen nur bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr, laut Verbraucherzentrale zum Beispiel 2.500 €.
- Ausschlüsse: Kastration, Sterilisation oder Impfungen ohne medizinische Notwendigkeit zahlen viele Versicherer nicht.
OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung?
Die Wartezeit gilt bei beiden Varianten. Unterschiedlich sind vor allem Umfang und Beitrag:
| OP-Versicherung | Krankenvollversicherung | |
|---|---|---|
| Was ist versichert? | Operationen, meist mit Vor- und Nachbehandlung | Operationen und ambulante Behandlungen |
| Beitrag | für einen jungen, kleinen Hund laut Finanztest rund 160 bis knapp 550 € im Jahr | laut Verbraucherzentrale etwa das Dreifache einer OP-Versicherung |
| Wartezeit | bei vielen Tarifen 1 bis 3 Monate | bei Krankheiten meist 3 Monate |
Die Verbraucherzentrale hält eine reine OP-Kostenversicherung für eine sinnvolle Möglichkeit, weil sie günstiger ist. Als Alternative nennt sie eine Rücklage für den Ernstfall. Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Hunde-OP-Versicherung und zur Hundeversicherung.
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Was kostet eine Behandlung in der Wartezeit?
In der Wartezeit tragen Sie die Kosten für Krankheiten selbst. Diese Beispiele nach GOT zeigen die Größenordnung. Alle Werte sind netto, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer:
| Leistung (GOT-Nr.) | 1-facher Satz | 3-facher Satz |
|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung (16) | 23,62 € | 70,86 € |
| Großes Blutbild (618) | 23,52 € | 70,56 € |
| Röntgen, 1. Aufnahme (166) | 26,53 € | 79,59 € |
| Ultraschall (180) | 58,92 € | 176,76 € |
Untersuchung, Blutbild und Ultraschall kosten zusammen im 3-fachen Satz 318,18 € netto, also 378,63 € brutto, noch ohne Blutentnahme, Medikamente oder Operation. Mehr Beispiele finden Sie unter Tierarztkosten Hund und Tierarztkosten Katze.
Drei Beispiele: So wirkt die Wartezeit
Die folgenden Beispiele gehen von einem Tarif mit drei Monaten Wartezeit für Krankheiten und ohne Wartezeit für Unfälle aus. So beschreibt die Verbraucherzentrale die übliche Regel. Ihr eigener Tarif kann davon abweichen.
Beispiel 1: Unfall in der ersten Woche
Ihr Hund schneidet sich eine Woche nach Versicherungsbeginn beim Spaziergang die Pfote auf und muss genäht werden. Da es sich um einen Unfall handelt, greift der Schutz in der Regel sofort. Die Versicherung erstattet die Kosten nach den Bedingungen Ihres Tarifs, also zum Beispiel abzüglich der Selbstbeteiligung.
Beispiel 2: Durchfall im zweiten Monat
Ihre Katze bekommt sechs Wochen nach Versicherungsbeginn Durchfall und muss behandelt werden. Das ist eine Krankheit innerhalb der Wartezeit. Die Kosten tragen Sie selbst. Ob diese Erkrankung später versichert ist, hängt von den Bedingungen ab.
Beispiel 3: Erkrankung im vierten Monat
Ihr Hund erkrankt vier Monate nach Versicherungsbeginn neu, ohne dass es vorher Anzeichen gab. Die Wartezeit ist vorbei, der Versicherungsschutz greift. Erstattet werden die Kosten im Rahmen von Selbstbeteiligung, GOT-Satz und Jahreshöchstbetrag Ihres Tarifs.
Checkliste: Wartezeit vor dem Abschluss prüfen
- Wie lange ist die Wartezeit für Krankheiten?
- Gibt es eine eigene Wartezeit für Operationen?
- Gilt der Unfallschutz ab dem ersten Tag?
- Gibt es besondere Fristen oder Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen, zum Beispiel rassetypische Krankheiten?
- Wie werden Erkrankungen behandelt, die in der Wartezeit auftreten?
- Ab wann beginnt die Wartezeit, ab Antrag oder ab Versicherungsbeginn?
- Wie sind Selbstbeteiligung, GOT-Satz und Jahreshöchstbetrag geregelt?
Ob sich eine Versicherung für Sie überhaupt lohnt, erklärt unser Ratgeber Lohnt sich eine Hundeversicherung?. Tarife im neutralen Überblick finden Sie im Tierkrankenversicherung Vergleich. Als Alternative nennt die Verbraucherzentrale eine Rücklage für den Ernstfall.
Versicherung zahlt nicht: Was Sie tun können
Lehnt Ihre Versicherung eine Erstattung ab, weil die Erkrankung angeblich in der Wartezeit begann oder schon vorher bestand, sollten Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen:
- Begründung anfordern: Lassen Sie sich schriftlich erklären, auf welche Klausel sich der Versicherer stützt.
- Bedingungen prüfen: Vergleichen Sie die Begründung mit Ihren Versicherungsbedingungen, vor allem mit den Regeln zu Wartezeit und Vorerkrankungen.
- Unterlagen sammeln: Befunde und Rechnungen aus der Tierarztpraxis zeigen, wann eine Erkrankung zum ersten Mal festgestellt wurde.
- Ombudsstelle einschalten: Der Versicherungsombudsmann prüft Beschwerden für Verbraucher kostenfrei. Zuständig ist er für Versicherer, die Mitglied im Verein sind, laut Ombudsstelle fast alle Versicherer im Privatkundengeschäft. Bis 10.000 € ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend, bis 100.000 € spricht er eine Empfehlung aus. Während des Verfahrens verjähren Ihre Ansprüche gegen den Versicherer nicht.
- Beratung nutzen: Unabhängige Beratung bieten laut Verbraucherzentrale auch die Verbraucherzentralen und unabhängige Versicherungsberater.
Vier Missverständnisse zur Wartezeit
- „In der Wartezeit muss ich noch nichts zahlen.“ Falsch. Die Beiträge laufen ab Vertragsbeginn, auch wenn Sie für Krankheiten noch keine Leistungen bekommen.
- „Die Wartezeit ist dasselbe wie die Kündigungsfrist.“ Nein. Die Wartezeit regelt, ab wann die Versicherung zahlt. Die Kündigungsfrist regelt, wann Sie oder der Versicherer den Vertrag beenden können.
- „Nach der Wartezeit ist alles versichert.“ Nicht unbedingt. Selbstbeteiligung, GOT-Satz, Jahreshöchstbetrag und Ausschlüsse gelten weiter. Auch Erkrankungen, die schon vorher bestanden, können ausgeschlossen sein.
- „Ein zweites Tier ist automatisch mitversichert.“ In der Regel nicht. Jedes Tier braucht einen eigenen Vertrag oder muss ausdrücklich aufgenommen werden. Dann gilt für dieses Tier meist eine eigene Wartezeit.
Wenn Sie unsicher sind, wie ein Begriff in Ihrem Vertrag gemeint ist, fragen Sie vor dem Abschluss schriftlich beim Versicherer nach. Eine schriftliche Antwort hilft Ihnen später, falls es Streit um eine Erstattung gibt.
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Häufige Fragen zur Wartezeit
Wie lange ist die Wartezeit bei einer Tierkrankenversicherung?
Laut Verbraucherzentrale meist drei Monate ab Vertragsbeginn. Bei OP-Tarifen sind es laut Stiftung Warentest bei vielen Anbietern ein bis drei Monate.
Gibt es bei Unfällen eine Wartezeit?
In der Regel nicht. Nach einem Unfall zahlen die meisten Versicherer sofort.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Tier in der Wartezeit krank wird?
Nein, laut Verbraucherzentrale werden die Kosten nicht übernommen. Ob die Erkrankung auch danach ausgeschlossen bleibt, regeln die Versicherungsbedingungen.
Kann ich die Wartezeit umgehen?
Nicht über einen Trick. Der beste Weg ist, Ihr Tier früh und gesund zu versichern, am besten gleich bei der Anschaffung.
Muss ich in der Wartezeit Beiträge zahlen?
Ja. Die Beiträge laufen ab Vertragsbeginn, auch wenn die Versicherung in der Wartezeit noch nicht für Krankheiten zahlt.
Gibt es Tarife ohne Wartezeit für Krankheiten?
Laut Verbraucherzentrale gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten. Ob ein Tarif davon abweicht, steht in den Versicherungsbedingungen. Achten Sie dann besonders auf Ausschlüsse und Gesundheitsfragen.
Beginnt die Wartezeit beim Versicherungswechsel neu?
In der Regel ja. Beim neuen Versicherer gilt meist wieder eine Wartezeit, und bekannte Erkrankungen können ausgeschlossen sein.
Quellen
- Verbraucherzentrale – Krankenversicherungen für Haustiere: sinnvoll oder überflüssig? (Stand 22.01.2025)
- Stiftung Warentest – Tierkrankenversicherung: Tarife für Hunde und Katzen im Test (16.04.2025)
- Versicherungsombudsmann e. V. – Informationsbroschüre
- Verbraucherzentrale Hamburg – Krankenversicherung für Haustiere (Stand 14.12.2023)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ist keine Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
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